Sie können hier Ihre Wiederholungsrezepte gerne online bestellen. Wenn wir eine Versicherungskarte des aktuellen Quartals vorliegen haben, geht dies jetzt als E-Rezept; d.h. Sie müssen es nicht mehr bei uns abholen, sondern können es am nächsten Werktag direkt in der Apotheke abholen.
Bitte denken Sie daran, dass wir ohne die eingelesene Versicherungskarte kein E-Rezept erstellen können. Sie müssen diese in der Praxis vorlegen.
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